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Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen auf dem Europäischen Markt: Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadimium (Cd), sechswertiges Chrom (Cr6+), Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) dürfen bei der Herstellung von elektronischen Produkten nur beschränkt eingesetzt werden, mit Ausnahme von besonderen Produktkategorien.

Seit Januar 2013 alle Produkte, die die CE-Kennzeichnung tragen, müssen der Richtlinie entsprechen.

NOSSA ELETTRONICA liefert die zur Ausstellung der technischen Dokumentation erforderten Konformitätserklärung für jedes Produkt, sowohl Elektronikgerät als auch Kabelkonfektion, so dass sie mit der CE-Kennzeichnung versehen werden können.

Die von NOSSA ELETTRONICA ausgestellten Konformitätserklärung ist eindeutig auf die Produktkennnummer bezogen und es wird bei der eventuellen Änderung der verwendeten Werkstoffe entsprechend aktualisiert.

Von den Werksoffenlieferanten werden die Konformitätserklärungen für die beschaffene Waren verlangt. Regelmäßig werden die Schmelztiegel der Lötmaschine auf die Konzentration von Gefahrstoffen getestet. Selbstverständliche stehen wir Ihnen bei Rückfragen bzgl. unserer Dienstleistungen bei der Ausstellung der Konformitätserklärung gemäß der Richtlinie 2011/65/EU gerne zur Verfügung.